Thomas Schneiderat
Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

Zivilrecht/Wirtschaftsrecht

Vertragsgestaltung
Zukunftsgerichtete rechtliche Gestaltung von Sachverhalten mit den Kernproblemen der Prognose und der Auswahl der relevanten Regelungskomplexe.

Veranstaltungsrecht

Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter, Dienst-und Subdienstleister des Veranstalters, Teilnehmer und Behörden.

Messen

Gestaltung von Verträgen zur Durchführung von Waren-, Muster- und Publikumsmessen, unter jeweiliger Berücksichtigung der spezifischen Interessen der betroffenen Vertragspartei (Veranstalter, Dienst-Subdienstleister, Aussteller).

Sportveranstaltungen

Ausgestaltung von Verträgen zur Durchführung von Sportveranstaltungen. Sport Unterorganisation-, Gesellschaftsrecht; Sport und Handels-, Wirtschaftsrecht; Sport-Werbeverträge; Sportsponsoring, Sport-Medien-und Veranstaltungsverträge.

Incentiveveranstaltungen

Gestaltung von Verträgen zur Durchführung von Veranstaltungen zur Mit-arbeiter- und Kundenmotivation (Incentive - Events, Incentive - Reisen).

Gesellschaftsrecht

Beratung von Unternehmensgründungen und Start-ups bei Wahl der Rechtsform unter Berücksichtigung der geplanten Aufbau- und Ablauforganisation. Abhängig nach Wahl der gewählten Rechtsform, Beratung von Einzelunternehmen, Kommanditgesellschaften, GmbH & GbR.

Joint Venture

Gestaltung von Kooperations- oder Joint-Venture-Verträgen zwischen Unternehmen, insbesondere ARGE-Verträge, Konsortialverträge, Verträge über Vertriebs-, Einkaufs-, Werbe-, Produktions- oder Forschungsgemeinschaften etc.

Stiftungen

Errichtung und Beratung selbstständiger gemeinnütziger Stiftungen bürgerlichen Rechts

Wirtschaftszivilrecht

Gestaltung von Verträgen zur Regelung des Güter- und Leistungsaustausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten einerseits und unter Unternehmen andererseits

Handelsvertreterrecht

Vertragliche Gestaltung zur Regelung der Absatzorganisation von Unternehmen des produzierenden Gewerbes, Handelsvertretervertragsrecht, Gestaltung von Allein- bzw. Bezirksvertreterverträgen unter besonderer Berücksichtigung der Interessen des Unternehmers.

Vertragshändlerrecht

Gestaltung von Rahmenverträgen zum Vertrieb von Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, gegebenenfalls bei gleichzeitiger Eingliederung des Vertrags- und Eigenhändlers in die Verkaufsorganisation des Herstellers.

Forschungs- und Entwicklungsverträge

Gestaltung von Verträgen für die Vergabe von Forschungsaufträgen und Aufträgen für private und industrielle Auftraggeber.

Werbe- und Wettbewerbsrecht

Gestaltung von Verträgen für eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit zwischen Werbeagenturen (Fullservice-Eventagenturen) und werbetreibenden Unternehmen (Werbeagenturverträge).

Kauf- und Lieferverträge

Gestaltung von Verträgen zur Herstellung und zum Verkauf von Waren.

AGB-Recht

Rationalisierung und Vereinfachung bei Abwicklung von Massenverträgen durch Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Vertragsverhältnisse.

Rechtsdurchsetzung

Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von zivil- und verwaltungsrechtlichen Ansprüchen.